Der qualifizierte Mietspiegel wurde erstmals fortgeschrieben. Die Fortschreibung erfolgte indexbasiert gemäß den gesetzlichen Vorgaben und trägt der Entwicklung des Mietpreisniveaus Rechnung.Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel tritt rückwirkend zum 10. Juni 2026 in Kraft und gilt für die Dauer von zwei Jahren. Er dient Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern als verlässliche Orientierung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und schafft Transparenz auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.Qualifizierte Mietspiegel sind gesetzlich erst für Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtend. Die Erstellung und Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels erfolgen in der Stadt Weiden auf freiwilliger Basis.Mit diesem Angebot leistet die Stadtverwaltung einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz auf dem örtlichen Wohnungsmarkt und stellt Bürgerinnen und Bürgern sowie Vermieterinnen und Vermietern eine verlässliche Orientierungshilfe zur Verfügung.Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel ist ab sofort veröffentlicht und kann hier heruntergeladen (pdf-Datei 1,2 MB) werden.