Das 2025 zum Lobautunnel eingeleitete Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) bleibt aufrecht. Das teilte die Umweltorganisation Virus, die am Verfahren beteiligt ist, am Mittwoch per Aussendung mit. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dies auf APA-Anfrage: Die Entscheidung sei am Dienstag getroffen und dem EuGH mitgeteilt worden. Asfinag, Bundeskanzleramt und Infrastrukturministerium wollten die Rücknahme des Vorabentscheidungsersuchens erreichen.