08.07.2026 12.39Online seit heute, 12.39 UhrDer Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einem Antrag zu Anhörungen in Untersuchungsausschüssen teilweise zugestimmt. Antragsteller war die NGO epicenter.works, die versuchte, Zugang zum Ausschusslokal zu bekommen, jedoch abgewiesen wurde. Der Zugang zu solchen Anhörungen darf nicht wie bisher auf für Medienunternehmen tätige Journalisten und Journalistinnen beschränkt werden, teilte der VfGH heute mit.Damit sind nämlich Personen ausgeschlossen, die ebenfalls die Einhaltung von journalistischen Standards gewährleisten können und als „public watchdog“ Nachrichten und Ideen über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse öffentlich verbreiten, ohne für ein Medienunternehmen zu arbeiten.Bei beschränkten räumlichen Möglichkeiten dürfen zwar Journalisten, die für ein Medium tätig sind, grundsätzlich bevorzugten Zutritt erhalten; andere qualifizierte Personen gänzlich auszuschließen, ist sachlich jedoch nicht gerechtfertigt und verstößt daher gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Aufhebung tritt am 1. Jänner 2028 in Kraft. Sie wirkt sich also nicht auf den laufenden U-Ausschuss aus. Dass Ton- und Bildaufnahmen grundsätzlich verboten sind, ist verfassungskonform.Erfreut zeigte sich die Datenschutz-NGO, die den Antrag einbrachte. „Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments. Dass dieses bisher nur hinter verschlossenen Türen eingesetzt wurde, war ein demokratischer Widerspruch. Den haben wir heute in Teilen beseitigt“, sagte Thomas Lohninger, epicenter.works-Geschäftsführer, in einer Aussendung.