Paket zum Arbeiten im Alter auf den Weg gebracht

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10.07.2026 13.47Online seit heute, 13.47 UhrDie Regierung hat heute ihr Paket zur attraktiveren Gestaltung des Arbeitens im Alter auf den Weg gebracht. Nach einem Umlaufbeschluss im Ministerrat wurde die Gesetzesnovelle im Parlament eingebracht, wo es in der ersten Sitzung nach der Sommerpause beschlossen werden könnte.Zentrales Element der Reform ist ein ab 2027 geltender steuerlicher Freibetrag für jene, die im Alter arbeiten wollen. Gestärkt wird die betriebliche Vorsorge, allerdings erst 2028.In den zentralen Punkten des Arbeitens im Alter hat sich gegenüber dem Begutachtungsentwurf wenig geändert. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Antrittsalters weiterarbeiten, steht ab 2027 ein neuer steuerlicher „Aktivitätsfreibetrag“ von maximal 15.000 Euro pro Kalenderjahr bzw. bis zu 1.250 Euro pro Monat zu.Beim Zuverdienst sind 40 Versicherungsjahre Voraussetzung, für Frauen sind es vorerst 34 Jahre, das gleicht sich bis 2033 aber an. Personen, die bis 1. Juli dieses Jahres die Pension angetreten haben, können die nötigen Versicherungszeiten auch nach Pensionsantritt noch erarbeiten.Die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge – also der zweiten Säule des Pensionssystems – kommt ebenfalls wie angekündigt, verschiebt sich aber. Die zentralen Maßnahmen treten nicht 2027, sondern erst 2028 in Kraft, weil die Vorsorge- und Pensionskassen mehr Vorlaufzeit für die Umsetzung benötigen.