18.09.2026 08.08Online seit heute, 8.08 UhrKnapp zwei Wochen, nachdem das Tragen eines Kopftuchs für Mädchen unter 14 Jahren in heimischen Schulen verboten wurde, liegen laut Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) bisher österreichweit rund 80 Fälle bei den jeweiligen Bildungsdirektionen. Das sei „weniger als befürchtet und erwartet“, sagte der Minister heute im Ö1-Morgenjournal.Aus seiner Sicht habe sich das Gesetz bereits etabliert, es habe davor „mehrere tausend Mädchen“ unter 14 Jahren gegeben, die ein Kopftuch getragen hätten, die 80 Fälle bei den Bildungsdirektionen zeigten, dass man gut informiert habe und das Gesetz „sehr gut“ eingehalten werde, auch im Vergleich zu anderen Gesetzen.Diese Fälle würden nun „professionell begleitet und abgearbeitet“ und, wo es nötig sei, den Verwaltungsbehörden übergeben, denn Gesetze in Österreich seien einzuhalten. Grundsätzlich landen Verstöße gegen das Kopftuchverbot nach erfolglosen Gesprächen der Lehrkräfte zunächst bei der Direktion und in weiterer Folge bei der Bildungsdirektion. Kann dort auch keine Lösung gefunden werden, drohen den Eltern eine Anzeige und eine Strafe bis zu 800 Euro.55 Verstöße wurden laut Ö1 in Wien gemeldet, davon mit 34 die überwiegende Zahl an Gymnasien. Wiens Bildungsdirektorin Elisabeth Fuchs erklärte das gegenüber Ö1 unter anderem damit, dass an Gymnasien ältere Schülerinnen Kopftuch tragen dürfen, was bei jüngeren zu Nachahmungseffekten führe. Zudem würden viele Fälle auf das islamische Gymnasien entfallen.Weitere 19 Fälle in Wien betreffen Mittelschulen, zwei Fälle gab es an Sonderschulen. Aus Volksschulen wurden keine Fälle gemeldet. Fuchs rechnet für das Gesamtjahr mit 80 Fällen für Wien.In Niederösterreich gab es unterdessen die erste Anzeige, nachdem ein Mädchen auch nach dem Gespräch in der Bildungsbehörde das Kopftuchverbot nicht eingehalten hatte.Mehr dazu in noe.ORF.atGefragt, ob es gezielt organisierten Widerstand gegen das Verbot gab, sagte Wiederkehr, es habe Bemühungen von „sehr linker Seite“ und aus einigen muslimischen Vereinen gegeben, beides sei abzulehnen, Gesetze müssten eingehalten werden. Er sei zuversichtlich, dass das neue Gesetz auch vor dem Verfassungsgerichtshof halten werde.