Der Verdächtige im Fall des Erpressungsversuchs gegen den deutschen Babykosthersteller Hipp bleibt bis 2. November in Untersuchungshaft. Diese wurde wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr verlängert, teilte das Landesgericht Eisenstadt am Montag auf APA-Anfrage mit. Es bestehe weiterhin ein dringender Tatverdacht wegen Erpressung, schwerer Körperverletzung und Urkundenfälschung.