Ab 1. Oktober dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein, sondern ausschließlich auf der Fahrbahn. Die Fahrzeuge müssen für den Straßenverkehr zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen sein, es braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Lenkerinnen und Lenker benötigen eine Lenkberechtigung und es gilt Sturzhelmpflicht. Daran hat am Montag Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) in einer Aussendung erinnert. Kritik an der Art der Umsetzung kam vom ÖAMTC.