Polizeipräsidium Südosthessen [Newsroom]Offenbach (ots) - (lei) Auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) lautet eine Strafanzeige, die der Kriminalpolizei in Offenbach nun zur Bearbeitung vorliegt und die sich auf einen Vorfall in einem ... Lesen Sie hier weiter...Original-Content von: Polizeipräsidium Südosthessen, übermittelt durch news aktuell