Zuerst, es heißt in diesem Fall wirklich „Zuvielarbeit“, der Begriff Mehrarbeit den die meisten Menschen wohl im Kopf haben ist aus juristischer Sicht anders definiert. Der Fall von Frank Post, einem verbeamteten Schulleiter einer Grundschule in Niedersachsen, hat eine Dimension, die viele Lehrerinnen und Lehrer bundesweit betrifft. Deshalb war nicht nur der Saal am Bundesverwaltungsgericht […]Der Beitrag Muss „Zuvielarbeit“ eines Schulleiters bezahlt werden? Der Fall Frank Post vor dem Bundesverwaltungsgericht + Video erschien zuerst auf Leipziger Zeitung.