03.07.2026 17.43Online seit heute, 17.43 UhrDas Oberlandesgericht Wien (OLG) hat heute die Diversion im Prozess wegen Falschaussage in der Causa Pilnacek aufgehoben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte der Vertrauten des verstorbenen Ex-Justizsektionschefs Christian Pilnacek und ihrer damaligen Mitbewohnerin vorgeworfen, bei Einvernahmen falsche Angaben zum Verbleib von Pilnaceks Laptops gemacht zu haben.Das Erstgericht hatte das Verfahren Anfang Juni per Diversion beendet und den beiden Frauen aufgetragen, je 250 Euro Verfahrenskosten zu übernehmen und 180 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Gegen diese Entscheidung legte die WKStA dann Beschwerde ein.Die Richter des OLG argumentierten nun die Aufhebung der Diversion mit „generalpräventiven Erwägungen“, hieß es in einer Aussendung des Gerichts. Die „Strafrechtspflege“ sei „im höchsten Maße auf die Richtigkeit und Vollständigkeit von Zeugenaussagen angewiesen“. Wenn bei falschen Aussagen anstatt mit Urteil lediglich mit Diversion vorgegangen werde, entstehe in der Bevölkerung „der Eindruck der Bagatellisierung“. Das Verfahren gegen die beiden Frauen muss demzufolge fortgesetzt werden.Es ist nicht die erste schlechte Nachricht für die beiden seit der Diversionsentscheidung. Bereits vor zwei Wochen hatte der „Kurier“ berichtet, dass ein weiterer Strafantrag gegen die zwei Frauen vorliegt.Die Staatsanwaltschaft St. Pölten wirft der Vertrauten demzufolge falsche Beweisaussage, dauernde Sachentziehung und Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht vor. Auch die ehemalige Mitbewohnerin wird sich wegen dauernder Sachentziehung und Datenverarbeitung vor dem Landesgericht Krems verantworten müssen.