Einsturz der Carolabrücke in Dresden: Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen ein

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Am 11. September 2024 gegen 02:58 Uhr kam es in Dresden zum Teileinsturz der Carolabrücke. Betroffen war der Brückenzug C. Personen wurden nicht verletzt. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat geprüft, ob nach dem Teileinsturz Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts – insbesondere im Hinblick auf den Straftatbestand der Baugefährdung – bestehen. Diese Prüfung wurde […]Der Beitrag Einsturz der Carolabrücke in Dresden: Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen ein erschien zuerst auf Leipziger Zeitung.