07.09.2026 07.01Online seit heute, 7.01 UhrRund um die Dieselaffäre ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine außergewöhnlich hohe Zahl an Vorabentscheidungsersuchen aus Österreich anhängig. Rechtsanwalt Michael Poduschka sprach gegenüber der APA von einer Größenordnung, „die alle Rekorde sprengt“.Demnach waren Anfang September rund 960 Verfahren beim EuGH registriert, davon über 400 Dieselverfahren, die fast ausschließlich aus Österreich stammten. Zum Vergleich: 2024 wurden dem Anwalt zufolge beim EuGH insgesamt 573 Vorabentscheidungsverfahren aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten eingeleitet und nur 39 davon kamen aus Österreich.Vorabentscheidungsersuchen sind Anfragen nationaler Gerichte an den EuGH, um vor der heimischen Urteilsfindung zu klären, wie EU-Recht richtig ausgelegt werden soll. Letztinstanzliche Gerichte sind bei ungeklärten EU-rechtlichen Fragen grundsätzlich zur Vorlage an den EuGH verpflichtet, Untergerichte können vorlegen, müssen aber nicht.2015 war bekannt geworden, dass Motoren der VW-Gruppe – und von anderen Autofirmen – im realen Fahrbetrieb regelmäßig die Abgasreinigung ausschalten und daher bei weitem nicht die versprochenen niedrigen Abgaswerte erreichen.