Der Streit um neue Schul-Tablets in Datteln ist entschieden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die bisherige Ausschreibung aufgehoben. Die Stadt wollte 665 iPads samt Schutzhüllen beschaffen und damit bestehende Geräte ersetzen sowie zusätzlichen Bedarf decken. Samsung hatte dagegen eine herstellerneutrale Ausschreibung verlangt und bekommt nun vorläufig Recht.Damit bestätigt sich die Bedeutung des Falls, über den wir Anfang Juli berichtet hatten. Datteln setzt bereits umfangreich auf Apples Tablets und wollte deshalb auch bei der nächsten Beschaffungsrunde im vorhandenen System bleiben. Die Stadt argumentierte unter anderem mit ihrer zentralen Geräteverwaltung, bereits etablierten Abläufen und dem zusätzlichen Aufwand, den ein Wechsel oder Mischbetrieb verursachen könnte.Bestehendes Apple-System keine BegründungGrundsätzlich dürfen öffentliche Auftraggeber eine Ausschreibung nicht ohne Weiteres auf die Produkte eines einzelnen Herstellers zuschneiden. Ausnahmen sind möglich, müssen nach Ansicht des Gerichts aber konkret begründet und gegebenenfalls nachgewiesen werden.Genau daran scheiterte Datteln. Der Vergabesenat hält die Angaben zum möglichen Wechsel des Mobile Device Managements für zu allgemein. Es fehlten konkrete Zahlen zum Zeitaufwand und zu den dadurch entstehenden Kosten. Auch mögliche Probleme beim parallelen Einsatz unterschiedlicher Tablet-Marken seien nur pauschal beschrieben worden. Teile der vorgelegten Berechnungen bewertet das Gericht zudem als nicht plausibel.Das bedeutet nicht, dass Kommunen bestehende Systeme bei späteren Beschaffungen grundsätzlich ignorieren müssen. Das Gericht verlangt aber eine nachvollziehbare Einzelfallprüfung. Eine vorhandene Apple-Infrastruktur allein genügt nicht als Freifahrtschein für weitere reine iPad-Ausschreibungen.Stadt muss Bedarf und Alternativen erneut prüfenDie Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist rechtskräftig. Will Datteln die Tablets weiterhin beschaffen, muss die Stadt das Verfahren neu aufsetzen und erneut untersuchen, ob tatsächlich ausschließlich iPads infrage kommen oder auch Geräte anderer Hersteller berücksichtigt werden können.Der Beschluss dürfte damit auch über Datteln hinaus Beachtung finden. Viele Schulträger haben über Jahre nicht nur Tablets angeschafft, sondern Verwaltung, Apps und Support auf ein bestimmtes Ökosystem abgestimmt.Bremens Schüler nutzen iPads. Niedersachsen würde gerne nachziehen.Das OLG stellt nun klar, dass dieser Bestandsschutz nicht automatisch für jede künftige Bestellung gilt. Wer sich weiter auf einen Hersteller festlegen will, muss den daraus entstehenden technischen und wirtschaftlichen Vorteil deutlich genauer belegen.★ ifun.de bei Google bevorzugen ★Der Beitrag Samsung gewinnt: Datteln muss Schul-Tablets neu ausschreiben wurde zuerst auf ifun.de veröffentlicht.