Am 04.08.2026 leitete die Bundespolizeiinspektion Dresden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tierschutzgesetz gegen einen 53-jährigen Deutschen ein. Der Mann hatte am Dienstag (04.08.2026) bei Außentemperaturen von 30 Grad seinen Hund über einen längeren Zeitraum in seinem verschlossenen Auto gelassen. Gegen 09:30 Uhr stellten Mitarbeiter der städtischen Polizeibehörde Dresden auf dem Gelände des Hauptbahnhofs Dresden, in einem […]Der Beitrag Hund bei 30 Grad im Auto zurückgelassen erschien zuerst auf Leipziger Zeitung.