Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Mittwoch eine Regelung zur Betreuung von Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern aufgehoben. Die 2025 eingeführte Regel hatte es ermöglicht, dass Medienkanäle von Politikerinnen und Politikern bzw. von Parteien oder parteinahen Organisationen durch Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter betreut werden konnten.