Öffentliche iCloud-Links: Apple kündigt Inhaltsprüfung an

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Apple kündigt eine Inhaltsprüfung für öffentliche iCloud-Freigaben an. Ab macOS 27.3, iOS 27.3 und iPadOS 27.3 werden Dateien und Fotos kontrolliert, die über die Option „Jeder mit dem Link“ erreichbar sind. Die Änderung beschreibt Apple in einem neuen Supportdokument. Betroffen sind unter anderem iCloud Drive und iCloud Fotos.Entscheidend ist die FreigabeoptionAuf dem Mac lassen sich Dateien aus iCloud Drive über den Finder und auf dem iPad oder iPhone über die Dateien-App teilen. Dabei kann man den Zugriff auf ausgewählte Personen begrenzen oder allen erlauben, die den Link kennen. Bei der zweiten Variante können Empfänger den Link weiterreichen und dadurch weiteren Personen Zugriff verschaffen. Ob andere das Dokument nur ansehen oder auch bearbeiten dürfen, legt man separat fest.Auch Fotos und Videos lassen sich per iCloud-Link teilen. Die angekündigte Kontrolle bezieht sich auf solche öffentlichen Freigaben. Für Inhalte, die ausschließlich mit ausgewählten Personen geteilt werden, kündigt Apple diese Prüfung nicht an.Öffentliche Links ohne Ende-zu-Ende-VerschlüsselungEine Besonderheit betrifft den erweiterten Datenschutz für iCloud. Dieser schützt unter anderem Fotos und Dateien mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die Freigabe für jeden mit dem Link gehört allerdings zu den von Apple beschriebenen Ausnahmen: Solche Inhalte sind auch bei eingeschaltetem erweitertem Datenschutz nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt und für Apple zugänglich.Diese Ausnahme besteht bereits. Mit Version 27.3 kommt nun die angekündigte Inhaltsprüfung hinzu. Wenn man ein Dokument nur bestimmten Personen zugänglich machen möchte, kann man die Freigabe entsprechend begrenzen. Die Zugriffsrechte lassen sich im Finder beziehungsweise in der Dateien-App auch nachträglich verwalten.Apple lässt Details zur Prüfung offenWas genau als schädlicher Inhalt gilt und mit welcher Technik Apple die Prüfung durchführt, erläutert das Dokument nicht. Ebenfalls offen bleibt, ob bereits vor den neuen Systemversionen angelegte Links einbezogen werden.Für beanstandete Inhalte behält sich Apple unter anderem die Entfernung oder Löschung vor. Zudem nennt das Unternehmen mögliche Sperren des Apple Accounts und die Einbeziehung von Strafverfolgungsbehörden, falls dies erforderlich ist.macOS 27.3 und iPadOS 27.3 stehen seit dem 3. November als Entwickler-Beta bereit. Apple nennt dieselbe Änderung außerdem für iOS 27.3 und visionOS 27.3.★ ifun.de bei Google bevorzugen ★Der Beitrag Öffentliche iCloud-Links: Apple kündigt Inhaltsprüfung an wurde zuerst auf ifun.de veröffentlicht.