Felssturz von Bondo in der Schweiz: Freisprüche

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04.09.2026 11.55Online seit heute, 11.55 UhrSchweizer Behörden haben an den tragischen Folgen des Felssturzes von Bondo 2017 mit acht Toten keine Mitschuld. Das Regionalgericht Maloja sprach die fünf Angeklagten heute vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.Das Gericht sah keine Beweise dafür, dass es vor dem Unglück klare Anzeichen für ein bevorstehendes Großereignis gab. Bei dem Unglück waren acht Wanderer ums Leben gekommen, darunter auch Österreicher.Im Raum stand der Vorwurf, dass die Verantwortlichen die Wanderwege hätten schließen müssen. Es gab in der Region lediglich Warntafeln. Unter den Angeklagten waren unter anderen ein Förster, ein Geologe und die damalige Gemeindepräsidentin. Das Gericht tagte in Pontresina.Der Bergsturz am 23. August 2017 hatte auf dem 3.369 Meter hohen Piz Cengalo im Kanton Graubünden eine Gerölllawine ausgelöst, die die Wanderer in den Tod riss. Rund drei Millionen Kubikmeter Gestein donnerten ins Tal und begruben Wanderwege unter einer meterhohen Schuttdecke. Muren zerstörten danach Gebäude im rund vier Kilometer entfernten Ort Bondo.Nach einer ersten Untersuchung waren die Ermittlungen eingestellt worden, auch mit dem Argument, der verheerende Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Die Angehörigen der Opfer gingen dagegen in Berufung und stellten die Qualität des zunächst erstellten Gutachtens infrage. Ein neuer Gutachter kam zu dem Schluss, dass die Sperre der Wanderwege angebracht gewesen wäre.