Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat nach der Tötung eines 19-jährigen Häftlings in der Justizanstalt Klagenfurt den Auftrag an die psychiatrische Sachverständige, die den 17 Jahre alten Verdächtigen begutachtet, um den neuen Sachverhalt ausgeweitet. Sobald das Gutachten zu Zurechnungsfähigkeit und Gefährlichkeit des nun auch Mordverdächtigen vorliegt, könne die Staatsanwaltschaft in einer Haftprüfung eine andere Unterbringung des 17-Jährigen beantragen, hieß es dort.