Zitierung aus Kellermayr-Abschiedsbrief: Presserat rügt „OÖN“

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04.09.2026 15.48Online seit heute, 15.48 UhrDer Presserat sieht in der Veröffentlichung von Zitaten aus dem Abschiedsbrief der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr in einem Artikel im von den „Oberösterreichischen Nachrichten“ („OÖN“) betriebenen Internetportal Nachrichten.at einen Verstoß gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse. Kellermayr war in Zeit der Coronavirus-Pandemie heftigen Angriffen ausgesetzt gewesen.In dem Artikel wurde über das Verfahren und den Freispruch eines 61-jährigen Deutschen aufgrund des Vorwurfs der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge berichtet. Aus den auf Wunsch der Verteidigung verlesenen Abschiedsbriefen der Ärztin wurde dabei wörtlich zitiert.Nach der heute veröffentlichten Ansicht des Senats 3 bedeutete der Umstand, dass die Abschiedsbriefe im Gerichtsverfahren verlesen wurden, „nicht automatisch, dass Medien daraus zitieren dürfen. Die beiden Passagen sind privater Natur und nehmen auf den Suizid und dessen Umstände Bezug. Die Veröffentlichung dieser Zitate hätte im Sinne der Suizidprävention jedenfalls unterbleiben müssen.“Berichte über Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Österreichweit und in den Bundesländern gibt es Anlaufstellen, die Rat und Unterstützung im Krisenfall anbieten.Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147.