28.08.2026 11.37Online seit heute, 11.37 UhrDer Rechnungshof (RH) sieht dringenden Reformbedarf beim Weinrecht. Die Kontrollstruktur, etwa zur Qualitätssicherung, sei „veraltet und ineffizient“ und Österreich teilweise bei Anpassungen an EU-Recht säumig, heißt es in einem heute veröffentlichten Bericht.Etwa gab es im Prüfzeitraum (2021 bis Mitte 2025) weiterhin keine EU-rechtlich vorgesehenen Erzeugergemeinschaften. Außerdem kritisieren die Prüfer zersplitterte Kompetenzen im Landwirtschaftsministerium.Verordnungen teils nicht mehr aktuellGrundsätzlich sind im Weinrecht sowohl EU-Regelungen als auch nationale Regelungen anzuwenden. Die rund 35 Verordnungen auf nationaler Ebene seien aber teilweise nicht mehr aktuell bzw. nicht dem Stand des Unionsrechts entsprechend, schreiben die Prüfer in dem Bericht.Der Rechnungshof stößt sich dabei unter anderem daran, dass in Österreich im Berichtszeitraum nach wie vor die eigentlich seit 2024 im EU-Recht verankerten Erzeugergemeinschaften fehlten.Kritik an WeinkomiteesStattdessen würden hierzulande nach wie vor regionale Weinkomitees in Abstimmung mit dem Nationalen Weinkomitee die Produktspezifikationen der Weine ausarbeiten. Bei diesen Komitees seien jedoch nicht alle betroffenen Weinbauern einbezogen, kritisieren die Prüfer.Ein weiterer Punkt betrifft die Qualitätssicherung. Zuständig sind aktuell drei Behörden: die Bundeskellereiinspektion, das Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt (BAWB Eisenstadt) mit seinen vier Außenstellen sowie die Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg (BA Klosterneuburg).Das Landwirtschaftsministerium hat die strategische Steuerung und Aufsicht inne, wobei die Prüfer bemängeln, dass zwei Behörden unterschiedlichen Sektionen bzw. Abteilungen zugeordnet seien, teilweise aber ohne interne Abstimmung gleiche Aufgaben zu erfüllen hätten. Das Resultat sind den Angaben zufolge Ineffizienzen.Lücken bei Kontrollen zur QualitätssicherungLücken orten die Prüfer darüber hinaus bei den Kontrollen zur Qualitätssicherung: So sehe das EU-Recht seit 2010 stichprobenartige Kontrollen bei Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung und geschützten geografischen Angaben vor. Auch hier habe es das Agrarministerium verabsäumt, die entsprechende EU-rechtliche Regelung umzusetzen.Zwar gebe es Kontrollen, ob dabei aber Produktspezifikationen eingehalten werden, werde in der Regel nicht überprüft.