Bundesstaatsanwaltschaft: Weitere Kritik an Entwurf

Wait 5 sec.

23.08.2026 14.13Online seit heute, 14.13 UhrDie Kritik am Gesetzesentwurf zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft hält an. Im Begutachtungsverfahren meldeten weitere Stimmen aus der Justiz und Experten ernsthafte Bedenken an. Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck kritisiert etwa, dass das Ziel einer Entpolitisierung der Weisungsspitze „mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht, sondern geradezu konterkariert“ werde.Durch eine mögliche parteipolitisch motivierte Auswahl der Bundesstaatsanwältinnen und Bundesstaatsanwälte durch den Nationalrat werde die Anscheinsproblematik noch verstärkt, so das OLG Innsbruck. Verfassungsrechtlich falle „die Aufhebung der Gewaltenteilung“ negativ ins Auge, wird auch auf europarechtliche Bedenken hingewiesen.Stimmen für komplette ÜberarbeitungEine Intensivierung bzw. Verschärfung der Anscheinsproblematik, die mit der Reform eigentlich beseitigt werden soll, befürchten auch die Bundesvertretung für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Gewerkschaft GÖD und die Staatsanwältevereinigung.Auch mehrere universitäre Experten warnen in Stellungnahmen vor einer Verstärkung des Einflusses der Parteipolitik auf die Tätigkeiten der Staatsanwaltschaften. Empfohlen wird eine grundlegende Überarbeitung und eine Neukonzeption des Reformvorhabens oder ganz von der Umsetzung des vorgeschlagenen Entwurfs abgeraten.Differenziert fällt die Stellungnahme von Transparency International aus. Die Einbindung des Nationalrates in das Ernennungsverfahren sei demokratiepolitisch grundsätzlich „vertretbar“, dürfe aber nicht dazu führen, dass die fachlich begründete Auswahlentscheidung einer unabhängigen Kommission zum Gegenstand parteipolitischer Verhandlungen wird.Finanzministerium: Keine Mittel zur VerfügungDas Finanzministerium hält in seiner Stellungnahme fest, dass keine zusätzlichen Mittel aus dem Budget für das Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Die Bedeckung habe im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel im Doppelbudget 2027/28 sowie innerhalb der Auszahlungsobergrenzen des Bundesfinanzrahmens zu erfolgen, heißt es. Zudem wird angemerkt, dass die Personalkosten „insgesamt sehr hoch erscheinen“.Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf der Dreierkoalition zur geplanten Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft als unabhängige Weisungsspitze der Justiz läuft bis 31. August. Insgesamt 23 Institutionen haben sich bisher geäußert, die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen fällt kritisch aus. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.