20.10.2026 16.41Online seit heute, 16.41 UhrVertreterinnen und Vertreter von EU-Parlament und Rat der Mitgliedsländer haben heute eine vorläufige Einigung auf die neue EU-Bioverordnung erzielt. Diese aktualisiert die Regelungen für Produktion, Kennzeichnung, Zertifizierung und Handel mit Bioprodukten.„Die irische Ratspräsidentschaft hat heute ein starkes Ergebnis für Landwirte, Verbraucher und den Agrar- und Ernährungssektor erzielt. Die Einigung unterstreicht unser Engagement für die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und die Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass der Biosektor in der gesamten Europäischen Union weiterhin florieren kann“, sagte der zuständige irische Minister Martin Heydon.Besonders kleine Unternehmen sollen von Bürokratie befreit werden: Nach den geltenden Bestimmungen sind kleine Bäuerinnen und Bauern, die loses Obst und Gemüse direkt an ihre Kundinnen und Kunden verkaufen, von der Zertifizierungspflicht befreit. Die Umsatzschwelle soll hier laut Kompromiss von 20.000 auf 40.000 Euro pro Jahr steigen, die jährliche Absatzmengenschwelle von 5.000 auf 10.000 kg.Produkte aus Nicht-EU-Ländern, deren ökologische Produktionsvorschriften als gleichwertig mit EU-Standards gelten, dürfen als „Bio“ vermarktet werden. Das gilt derzeit für elf Nicht-EU-Länder, deren Anerkennung wird nun bis 31. Dezember 2036 verlängert. Nicht biologische Eiweißfuttermittel für Geflügel und Schweine sowie für Jungfische in der Aquakultur dürfen während einer Ausnahmefrist weiter verfüttert werden.Die vorläufige Vereinbarung muss nun von Rat und EU-Parlament formell abgesegnet werden. Ziel ist es, die Umsetzung vor Ende 2026 abzuschließen, wenn die derzeitigen Anerkennungsregelungen für importierte Bioprodukte auslaufen.