Die strafrechtliche Aufarbeitung der Corona-Zeit in Deutschland bestand bislang nicht etwa darin, dass die Täter und Verantwortlichen für Lockdowns, Maßnahmen und Maskenterror, Impfverbrechen und beispiellose gesellschaftliche Verwerfungen zur Rechenschaft gezogen wurden, sondern fast ausnahmslos in der Verfolgung und tribunalischen Aburteilung unbotmäßiger Ärzte und unbescholtener Bürger, die sich dem “Pandemie“-Regime widersetzten. Diese Schieflage hat mittlerweile auch […]