Das Landgericht Frankfurt am Main hat Google untersagt, dreidimensionale Luftaufnahmen eines privaten Wohngrundstücks über Google Maps und Google Earth öffentlich zugänglich zu machen. Nach Auffassung der Richter verletzt die Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Eigentümers, weil darauf auch Bereiche zu erkennen sind, die von der Straße aus nicht eingesehen werden können. Die Entscheidung vom 24. September ist noch nicht rechtskräftig.Googles Immersive View: Hier in den NiederlandenGeklagt hatte ein Familienvater aus Frankfurt, dessen Wohnhaus bereits bei Google Street View und Apples Look Around unkenntlich gemacht worden war. Der Eigentümer wollte verhindern, dass sich sein Grundstück weiterhin aus der Vogelperspektive betrachten lässt. Die Frankfurter Pressekammer gab ihm recht und verpflichtete Google, die entsprechenden dreidimensionalen Ansichten nicht mehr zu veröffentlichen.Auch der Garten gehört zum privaten RückzugsraumEntscheidend war für das Gericht, dass die Aufnahmen auch den rückwärtigen Teil des Grundstücks zeigen. Anders als bei gewöhnlichen Straßenansichten lassen sich damit Bereiche erkunden, die Passanten normalerweise verborgen bleiben. Aus der Gestaltung des Gartens und der Anordnung von Gebäuden könnten sich Rückschlüsse auf die Lebensweise der Bewohner ergeben. Zudem würden mögliche Zugänge zum Grundstück sichtbar.Die Richter beanstandeten auch die Art der Erfassung. Luftaufnahmen aus großer Höhe entstehen ohne vorherige Ankündigung. Grundstückseigentümer haben damit praktisch keine Möglichkeit, private Bereiche rechtzeitig vor den Kameras zu schützen.Auch Apple zeigt Luftaufnahmen in der Karten-AppGoogle hatte sich unter anderem auf das Informationsinteresse seiner Nutzer berufen. Das Gericht erkannte den grundsätzlichen Nutzen digitaler Erkundungsmöglichkeiten an, sah darin aber keine ausreichende Rechtfertigung für den Eingriff in die Privatsphäre.Verpixelte Fassaden reichen nicht immer ausDas Urteil betrifft eine andere Perspektive als die bislang bekannten Widersprüche gegen Street View. Dort können Bewohner die Unkenntlichmachung ihrer Hausfassade beantragen. Seit Juli verlangt Google dafür einen aktuellen Adressnachweis, um missbräuchliche Anträge zu verhindern.Die Frankfurter Entscheidung macht deutlich, dass eine geschützte Straßenansicht nicht zwangsläufig genügt, wenn andere Kartendienste dasselbe Grundstück weiterhin detailliert zeigen. Das Landgericht erläutert, dass auch die Nutzung der Bilder für Stadtplanung, Infrastruktur oder Unterricht den konkreten Eingriff nicht rechtfertige.Google kann gegen die Entscheidung unter dem Aktenzeichen 2-03 O 388/25 noch Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.★ ifun.de bei Google bevorzugen ★Der Beitrag Google Maps: Gericht untersagt Luftbilder privater Grundstücke wurde zuerst auf ifun.de veröffentlicht.