Sozialhilfereform wird konkreter

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21.10.2026 10.40Online seit heute, 10.40 UhrZur geplanten Neuregelung der Sozialhilfe („Sozialhilfe neu“) kommen zunehmend Informationen an die Öffentlichkeit, vor allem zu den Sätzen für Kinder. Einige Details sind aber noch offen.Morgen trifft Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) die neun Soziallandesräte, um über die Reform zu sprechen. In den Ländern ist man teils darüber verärgert, aus den Medien über die geplanten Reformschritte zu erfahren. Am Freitag könnte der Entwurf bereits in Begutachtung gehen.Ziel der Reform ist es, die Sozialhilfe bundesweit einheitlicher zu regeln. Ein Knackpunkt sind die Sätze pro Kind, da hier die Unterschiede je nach Bundesland sehr groß sind. Sieht man sich die medial kolportierten Modelle an, so dürfte es jedenfalls eine Anpassung in Richtung der degressiven Systeme in Ober- und Niederösterreich geben.Medien berichten DetailsKommt die Reform so durch wie jetzt geplant, dann dürfte es für das erste Kind in einer Familie 307 Euro geben, melden „Krone“, „Salzburger Nachrichten“ und „Kurier“, wobei die „Krone“ von „max. 307 Euro“ schreibt. Ebenfalls recht klar ist die Situation ab dem fünften Kind, hier soll es je Kind nur noch knapp unter 150 Euro geben.Beim zweiten bis vierten Kind dürfte es jeweils eine Spanne geben, innerhalb derer sich die Bundesländer bewegen können. Legt man die Zeitungsberichte übereinander, wird die Obergrenze dieser Spanne je bei 307 Euro liegen.Die Untergrenze dürfte laut „Krone“ bei 246 Euro beim zweiten, 184 Euro beim dritten und 154 Euro beim vierten Kind liegen. Laut „Krone“ können die Länder aber nicht frei wählen: Wollen sie mehr als die Untergrenze ausbezahlen, müssten sie das zum Beispiel mit höheren Lebenshaltungskosten argumentieren.Strengere Regeln für NichtösterreicherFür Nichtösterreicherinnen und -österreicher, die noch nie ins Sozialsystem eingezahlt haben, soll es weiters zunächst nur 860 Euro pro Kopf geben (was rund 70 Prozent des Normalsatzes entspräche).Um das Gesetz durch den Nationalrat zu bringen, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit. Geplant ist ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2027.