Im Rechtsstreit um frühere Preiserhöhungen beim Sport-Streamingdienst DAZN rückt eine Entscheidung näher. Das Oberlandesgericht Hamm will sein Urteil zur Sammelklage der Verbraucherzentrale am 18. November 2026 verkünden. Betroffen sind aktuelle und ehemalige DAZN-Kunden, deren bereits bestehende Abonnements in den Jahren 2021 oder 2022 teurer wurden.Wir haben bereits mehrfach über den Rechtsstreit berichtet. Die Verbraucherzentrale hält die von DAZN damals verwendeten Vertragsklauseln für unzulässig. Nach Ansicht der Kläger hat der Streaminganbieter die Preise ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erhöht. Mit der Sammelklage soll geklärt werden, ob Betroffene Anspruch auf Erstattung der aufgrund der Preiserhöhungen zusätzlich gezahlten Beträge haben.Preise teilweise verdoppeltDie erste von der Klage erfasste Preiserhöhung trat im August 2021 in Kraft. Der monatliche Abopreis erhöhte sich damals von 11,99 Euro auf 14,99 Euro. Bei Jahresabonnements stieg der Preis ab dem folgenden Abrechnungszeitraum von 119,99 Euro auf 149,99 Euro.Die DAZN-Preiserhöhung 2022: Plötzlich doppelt so teuerDeutlich stärker fiel die nächste Preiserhöhung aus. Im August 2022 erhöhte DAZN den Monatspreis für betroffene Bestandskunden von 14,99 Euro auf 29,99 Euro und damit nahezu auf das Doppelte. Jahresabonnements verteuerten sich ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 149,99 Euro auf bis zu 299,99 Euro.Auch ehemalige Kunden können teilnehmenDie Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass betroffene Kunden derzeit noch die Möglichkeit haben, sich der Sammelklage anzuschließen. Weitere Informationen sowie einen Online-Klagecheck stellt die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite bereit.Auch ehemalige DAZN-Kunden können sich grundsätzlich an der Sammelklage beteiligen. Entscheidend ist nicht, ob das Abonnement heute noch besteht, sondern ob ein damals laufender Vertrag von einer der Preiserhöhungen 2021 oder 2022 betroffen war.★ iPhone-Ticker bei Google bevorzugen ★Der Beitrag DAZN-Sammelklage: Betroffene können sich noch anschließen Wurde zuerst auf iphone-ticker.de veröffentlicht.