Eine medial geführte Auseinandersetzung über den Einsatz von problematischen Pflanzenschutzmitteln im vergangenen Dezember hat dazu geführt, dass die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP) vom Handelsgericht in erster Instanz dazu verpflichtet wurde, damalige Behauptungen zu widerrufen. Global 2000 hatte die IGP auf Unterlassung geklagt, nachdem diese der NGO vorgeworfen hatte, bei einer Auswertung von Pestizidverkaufsdaten fälschlich Kohlendioxid (CO2) mitgerechnet zu haben.