10.09.2026 21.15Online seit heute, 21.15 UhrNach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach hat die Staatsanwaltschaft Hannover sich nun erstmals zu den konkreten Vorwürfen geäußert.Es gehe in zwei Fällen um den Anfangsverdacht der Vorteilsannahme, teilte die Behörde heute mit. Die strafrechtlichen Ermittlungen waren am Vortag bekanntgeworden, mitten im Berliner Wahlkampf vor der Abgeordnetenhauswahl am 20. September.Außerdem werde in einem weiteren Fall wegen des Anfangsverdachts von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach dem Gesetz zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung ermittelt.Krach hatte die Vorwürfe bereits zuvor zurückgewiesen. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.