Gemischte Rückmeldungen zu Kopftuchverbot

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07.09.2026 14.12Online seit heute, 14.12 UhrMit dem Schulbeginn im Osten Österreichs geht das neue Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahre einher. Tag eins verlief dabei im Großteil der Schulen laut ersten Rückmeldungen aus der Lehrergewerkschaft ruhig. Teilweise kamen Mädchen, teils auch aus Unwissen, trotz Verbots verhüllt in die Schule, an einzelnen Schulen gab es erste Konflikte.Gewerkschafter: „Geordnet und respektvoll“Noch gebe es wenige Rückmeldungen aus den Schulen, sagte der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) zur APA, diese würden aber auf einen „sehr geordneten und respektvollen“ Ablauf schließen lassen. Von einem „ruhigen Schulstart wie schon lange nicht“ berichtete Pflichtschullehrergewerkschafter Thomas Bulant (FSG) aus Wien.Einschränkung von Thomas Krebs (FCG), Vizevorsitzender im Zentralausschuss der Wiener Landeslehrer: „Es gibt auch Schulen, wo das nicht der Fall, ist und da erleben wir die volle Bandbreite von Unwissenheit, aber durchaus Kooperationsbereitschaft, bis hin zu offener Aggression.“Keine Anzeichen für BoykottaufrufeVon Boykottaktionen war Krebs nichts bekannt. In Wien-Favoriten gebe es allerdings einen Standort, von dem „auffällig viele“ Verstöße gemeldet worden seien.Dass islamische Vereine und NGOs laut einem Bericht der „Krone“ angekündigt haben sollen, etwaige Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot für die Eltern zu übernehmen, wurde vom Vorsitzenden der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), Ümit Vural, im Ö1-Mittagsjournal scharf kritisiert. Das Gesetz sei einzuhalten, auch die zehn Mitgliederkultusgemeinden würden keine Strafen übernehmen.Schon erster Antrag auf AufhebungDie IGGÖ, die im Kopftuchverbot einen Verstoß gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates sieht, will das Gesetz aber erneut vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.Wie erwartet ging auch gleich zu Schulbeginn ein Antrag auf Aufhebung beim VfGH ein, bestätigte man der APA im Höchstgericht einen Bericht der „Presse“ (Onlineausgabe). Schon vor dem Sommer hatte es einen ersten Anlauf gegeben, der allerdings als unzulässig zurückgewiesen wurde, da das Gesetz damals noch nicht unmittelbar wirksam war. Das ist erst jetzt der Fall.