Wer einen Politiker „Schwachkopf“ nennt, riskiert heute Post von der Staatsanwaltschaft, eine Geldstrafe und Gerichtskosten. Mitunter kommt noch eine Schmerzensgeldforderung hinzu. Dabei lässt sich dieselbe Kritik mithilfe künstlicher Intelligenz so vornehm formulieren, dass sie beinahe wie eine Laudatio klingt. Seit der Verschärfung des sogenannten Majestätsbeleidigungsparagraphen gilt Ähnliches wie zur Kaiserzeit: Du sollst die Obrigkeit nicht […]