Beratung über Strafverschärfung bei Delikten mit K.-o.-Tropfen

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Wer K.-o.-Tropfen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll künftig mindestens fünf Jahre ins Gefängnis. Der Bundestag berät heute über den Gesetzentwurf. Justizministerin Hubig setzt zusätzlich auf Aufklärung.[mehr]