Tritt ein Bürgermeister innerhalb eines Jahres vor dem frühestmöglichen Wahltag der nächsten regulären Bürgermeister- und Gemeinderatswahl zurück (Stichtag ist der 5. September 2026), so wird sein Nachfolger nicht durch die Bevölkerung, sondern den Gemeinderat gewählt, wie am Freitag bei der Gemeinderatssitzung in Mannersdorf.