EU KIDS Act: Diese Regeln sollen für Kinder gelten

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Die EU-Kommission hat mit dem EU KIDS Act einen Gesetzesvorschlag für einen gestaffelten Zugang Minderjähriger zu sozialen Netzwerken vorgelegt. Unter 13 Jahren soll Social Media grundsätzlich tabu sein, eigene Konten sollen erst ab 15 Jahren möglich werden. Der Entwurf geht nun an Europäisches Parlament und Rat.Für 13- und 14-Jährige sind sogenannte Mini-Konten vorgesehen, die Eltern über ihr eigenes Konto einrichten. Kontakte und Nutzungszeit sollen begrenzt sein, letztere auf höchstens eine Stunde täglich. Kinder zwischen drei und zwölf Jahren dürfen keine sozialen Netzwerke nutzen, können über Elternkonten aber auf kindgerechte Videodienste zugreifen. Auch dort gilt eine Stunde pro Tag.PDF-Download: EU KIDS ACT ProposalDamit konkretisiert die Kommission den Ansatz, den Ursula von der Leyen gestern in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt hatte.Endlos-Scrollen und KI-BegleiterDie Altersgrenzen sind nur ein Teil des Entwurfs. Vorgaben zur sicheren Gestaltung sollen auch für Videoportale, Online-Spiele, KI-Begleiter und Chatbots gelten. Verboten werden sollen suchtfördernde Mechanismen, profilbasierte Empfehlungsfeeds, Endlos-Scrollen ohne Unterbrechung, Push-Mitteilungen während der Schlafenszeit und unerwünschte Kontakte durch Fremde.Konten Minderjähriger sollen privat sein. Standortzugriff, Kamera und Mikrofon müssen zunächst deaktiviert bleiben. KI-Begleiter und Chatbots sollen ausgeschaltet sein und keine Beziehungen so nachbilden dürfen, dass emotionale Abhängigkeiten entstehen.Altersprüfung und 90-Tage-VerfahrenOnline-Dienste und App Stores sollen Verfahren zur Altersfeststellung einsetzen. Als Beispiel nennt die EU-Kommission ihre Altersverifikations-App, bei der weder Ausweisdokumente noch biometrische Daten gespeichert werden sollen. Bei bestehenden Konten dürfen Anbieter das Alter anhand plausibler Anhaltspunkte wie dem Erstellungsdatum oder hinterlegten Kreditkartendaten abschätzen.3 bis unter 13 Jahre: Eltern können auf ihrem Gerät ein beaufsichtigtes Konto einrichten. Der Zugriff ist auf altersgerechte Spiele und Videodienste beschränkt.13 bis unter 15 Jahre: Eltern können über ihr eigenes Konto ein Mini-Konto einrichten. Für Videoplattformen und soziale Netzwerke gelten eingeschränkte Funktionen.Alle Minderjährigen: Eltern sollen Werkzeuge erhalten, die sich an Alter und Entwicklungsstand des Kindes anpassen.Bei sehr großen Plattformen dreht der Entwurf die Beweislast um. Anbieter sollen belegen, dass ihre Dienste sicher gestaltet sind, und dafür Prüfpläne bei Kommission und unabhängigen Auditoren einreichen. Bei Verstößen sind beschleunigte Verfahren mit einer Frist von 90 Tagen vorgesehen. Dafür will die EU auf bestehende Strukturen des Digital Services Act und des AI Act zurückgreifen. ★ ifun.de bei Google bevorzugen ★Der Beitrag EU KIDS Act: Diese Regeln sollen für Kinder gelten wurde zuerst auf ifun.de veröffentlicht.