Kaum hat Deutschlands digitale Brieftasche einen Namen, gibt es bereits Nachbesserungsbedarf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert den aktuellen Entwurf des Digitale Identitätengesetzes und fordert stärkere Datenschutzvorgaben für „d-you“. Wir hatten die staatliche EUDI-Wallet Anfang September ausführlich vorgestellt.Künftig sollen sich damit unter anderem Personalausweis, Führerschein und weitere digitale Nachweise auf dem Smartphone speichern und europaweit verwenden lassen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands fehlen im aktuellen Gesetzentwurf allerdings wichtige Schutzmechanismen.Nur so viele Daten wie wirklich nötigEin zentraler Kritikpunkt betrifft die sogenannte selektive Datenoffenlegung. Bei einer Altersprüfung sollte beispielsweise lediglich übermittelt werden, ob eine Person über 18 Jahre alt ist. Geburtsdatum, Name oder Anschrift seien dafür nicht erforderlich. Ähnlich soll bei einer Autovermietung der Nachweis der benötigten Fahrerlaubnisklasse genügen.Der Verband fordert zudem, dass „d-you“ standardmäßig auch eine pseudonyme Nutzung unterstützt. Tracking und die Verknüpfung von Wallet-Daten über verschiedene Dienste hinweg sollen technisch und gesetzlich ausgeschlossen werden. Unternehmen dürften Nutzer zudem nicht mit Rabatten oder Zusatzfunktionen dazu bewegen, unnötig viele persönliche Daten freizugeben.Auch für Datenabfragen sollen klarere Grenzen gelten. Besonders sensible Identitätsinformationen sollen Unternehmen demnach nur verlangen dürfen, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Ergänzend fordert der vzbv wirksame Kontrollen und Sanktionen.Start Anfang Januar weiterhin geplantDer Bundestag berät das Digitale Identitätengesetz heute erstmals. Die Bundesregierung hält weiterhin am Start der staatlichen Wallet Anfang Januar 2027 fest. Nach aktuellem Plan soll „d-you“ zunächst mit rund 40 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung starten und anschließend schrittweise erweitert werden.Die Nutzung soll freiwillig bleiben und bestehende Möglichkeiten zur Identifikation nicht ersetzen. Ob die Forderungen der Verbraucherschützer während des parlamentarischen Verfahrens noch in das Gesetz einfließen, bleibt abzuwarten.★ iPhone-Ticker bei Google bevorzugen ★Der Beitrag Noch vor dem Start: Kritik am Datenschutz von „d-you“ Wurde zuerst auf iphone-ticker.de veröffentlicht.