26.06.2026 14.20Online seit heute, 14.20 UhrDie Abgaben für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie geringfügig Beschäftigte steigen. Auch Arbeitnehmer über 63 Jahre müssen ab 2027 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Die Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte wird von 19,4 auf 23 Prozent angehoben.Gleichzeitig bleibt die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro eingefroren. Die Maßnahmen sollen im Laufe des Tages laut Sozialministerium im Budgetausschuss per Abänderungsantrag beschlossen werden.Sie sind Teil eines Pakets von zusätzlichen Einsparungen auf dem Arbeitsmarkt, die bis zuletzt als Ersatz für ursprünglich geplante Einsparungen beim „Zwischenparken“ von Arbeitskräften beim AMS verhandelt wurden. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.