Das Landgericht Leipzig – Wirtschaftsstrafkammer – hat einen 41-jährigen Angeklagten wegen sechs Fällen des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im Bereich des „Cybertrading“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil vom 4. Juni 2026 ist rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden leitet nunmehr die Vollstreckung einer erstmalig in Sachsen gegen ein Mitglied des Managements im […]Der Beitrag Lange Haftstrafe wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs mit Cybertrading erschien zuerst auf Leipziger Zeitung.