Die Stadt Weiden hat aufgrund von Parkraumerhebungen in der Siechenstraße den Bewohnerparkbereich Nr. 370 für kombinierte Bewohner‑ und Kurzzeitstellplätze ausgewiesen, um den Parkdruck für die Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren.Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis für den Bewohnerparkbereich 370 dürfen die ausgewiesenen Stellplätze ohne zeitliche Begrenzung nutzen. Kurzzeitparkende können die Plätze mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden entsprechend der Beschilderung nutzen.Die Regelung tritt am 01. Juli 2026 in Kraft.Anträge und VoraussetzungenAnträge für Bewohnerparkausweise können persönlich sowie online bei der städtischen Verkehrsbehörde gestellt werden.Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises muss die antragstellende Person mit Hauptwohnsitz im betreffenden Bewohnerbereich gemeldet sein und ein Kraftfahrzeug dauernd bzw. schwerpunktmäßig von dieser Wohnung aus nutzen. Ein anderweitiger Stellplatz darf nicht zur Verfügung stehen.