„Greenwashing“: Regierung bringt UWG-Novelle auf den Weg

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24.06.2026 07.42Online seit heute, 7.42 UhrDie Bundesregierung bringt ihre geplante Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) heute im Wirtschaftsausschuss auf den Weg. Im Juli soll die Novelle beschlossen werden und ab 27. September gelten. Ziel ist es, gegen „Greenwashing“ und Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten vorzugehen.Ökobewerbungen müssen laut Novelle künftig belegbar sein, Nachhaltigkeitssiegel gelten nur, wenn sie zertifiziert sind, der Begriff der Klimaneutralität wird enger gefasst. Weiters soll die Bewerbung von ohnehin geltenden Mindeststandards untersagt sein und falsche Angaben zur Haltbarkeit und zur Reparierbarkeit werden verboten.Umsetzungsplan von Firmen„Wo nachhaltig draufsteht, muss künftig auch nachhaltig drin sein“, sagte SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr. Bei Zuwiderhandeln könnten Strafen bis zur Höhe von vier Prozent des Jahresumsatzes anfallen.Laut SPÖ müssen die Firmen Nachweise in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festhalten, was von einem unabhängigen, externen Sachverständigen zu überprüfen sei.Wirtschaftsminister sieht „schlanke Lösung“Die neuen Vorgaben sollen ab 27. September gelten. Für Waren, die bereits davor in Verkehr gebracht wurden, ist für drei Jahre eine Einschränkung bei der zivilrechtlichen Durchsetzung vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass brauchbare Waren und Verpackungen unnötig vernichtet werden müssen, so das Wirtschaftsministerium.Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sagte: „Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie haben wir auf eine schlanke und praxistaugliche Lösung geachtet: klare Übergangsfristen, möglichst wenig zusätzlicher Aufwand und so viel Flexibilität für Unternehmen, wie der europäische Rechtsrahmen zulässt.“ Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.