24.06.2026 11.57Online seit heute, 11.57 UhrJohann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, ist heute im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa des verstorbenen Justizsektionschefs Christian Pilnacek befragt worden.Seine Behörde hatte die Oberaufsicht über die Ermittlungen der Kremser Behörde zu Beginn der Untersuchungen. Als enger Verbündeter Pilnaceks stand der Vorwurf im Raum, Fuchs könne befangen gewesen sein. Das verneinte Fuchs nun eindringlich.Schließlich sei es zunächst nur um die Abklärung eines bedenklichen Todesfalls gegangen. In dieser Phase habe er lediglich „ein paar Berichte approbiert“. In die Ermittlungen selbst sei er nicht involviert gewesen. Sobald der Akt an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ging, war er nicht mehr zuständig, sondern sein Stellvertreter.Weniger Kontakt zu PilnacekDer Kontakt mit Pilnacek habe nach dessen Suspendierung abgenommen, so Fuchs: „Bis 2021 haben wir zusammengearbeitet, nach der Suspendierung hat sich die berufliche Freundschaft relativiert.“ Natürlich sei er betroffen gewesen, dass ein Kollege zu Tode gekommen ist. Der letzte Kontakt zu Pilnacek sei „Wochen oder Monate“ vor dessen Tod gewesen.Dass Pilnacek ihm nach der Geisterfahrt eine SMS geschrieben habe, könne er ausschließen. Es habe am 19. und 20. Oktober keine Kommunikation stattgefunden, so Fuchs.Unterschiedliche Ansichten zu PrivatgutachternAm Nachmittag legen die Abgeordneten den Fokus auf die rechtsmedizinische Arbeit nach dem Tod des einstigen Spitzenbeamten. Geladen ist der Rechtsmediziner Stefano Longato, seines Zeichens einer von zwei externen Gutachtern, die nicht von den offiziellen Behörden, sondern von Ex-Politiker und Buchautor Peter Pilz beauftragt worden waren. Der mögliche Erkenntnisgewinn war unter den Fraktionen umstritten, da Longato Pilnaceks Leiche nie gesehen hat.Der FPÖ-Abgeordnete Michael Schilchegger verteidigte Longatos Ladung und stellte in Aussicht, dass dieser in einer geheimen Sitzung Einblick in den Akt bekommen könnte. Auch für SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer könnten die privaten Gerichtsmediziner einen Beitrag leisten, etwa zur Einordnung, wie das Verfahren gelaufen ist.