Die Bundesregierung will Internetanbieter künftig verpflichten, die Zuordnung von IP-Adressen zu ihren Kunden für drei Monate zu speichern. Ein entsprechender Gesetzentwurf (PDF-Download) wurde jetzt in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, Ermittlungsbehörden den Zugriff auf digitale Spuren zu erleichtern und die Identifizierung von Anschlussinhabern zu ermöglichen.Im Mittelpunkt steht eine Regelung, die deutlich enger gefasst ist als die früher diskutierte Vorratsdatenspeicherung. Gespeichert werden sollen nicht die Inhalte von Kommunikation oder besuchte Webseiten, sondern ausschließlich technische Verbindungsdaten. Dazu zählen die vergebene IP-Adresse, Zeitpunkte der Nutzung sowie weitere Kennungen, die eine spätere Zuordnung zu einem Internetanschluss ermöglichen. Die Daten sollen nach Ablauf von drei Monaten gelöscht werden.Nach Darstellung der Bundesregierung scheitern Ermittlungen derzeit häufig daran, dass Internetanbieter entsprechende Zuordnungsdaten nur für wenige Tage oder gar nicht speichern. Gerade bei Straftaten, die vollständig online stattfinden, sei die IP-Adresse oft die einzige verwertbare Spur. Genannt werden unter anderem Betrugsplattformen, Cyberkriminalität, der Vertrieb illegaler Inhalte oder die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs.Funkzellenabfragen und DatensicherungNeben der IP-Adressspeicherung sieht der Entwurf weitere Änderungen vor. So soll Ermittlern wieder die Möglichkeit eröffnet werden, bei Straftaten von erheblicher Bedeutung sogenannte Funkzellenabfragen durchzuführen. Dabei können Mobilfunkdaten ausgewertet werden, die innerhalb eines bestimmten Gebiets und Zeitraums angefallen sind. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs war dies zuletzt nur eingeschränkt möglich.Neu eingeführt werden soll außerdem eine sogenannte Sicherungsanordnung. Damit könnten Ermittlungsbehörden Telekommunikationsanbieter verpflichten, vorhandene Verkehrsdaten vorübergehend zu sichern, auch wenn die Voraussetzungen für einen späteren Abruf noch nicht vollständig vorliegen. Die eigentliche Auswertung würde erst nach einer gesonderten Anordnung erfolgen.Neue Straftatbestände: Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt liegt vorDer Bundesrat begrüßt den Entwurf grundsätzlich und bezeichnet ihn als Beitrag zur inneren Sicherheit. Gleichzeitig fordern die Länder weitergehende Befugnisse. Nach ihrer Auffassung sollten nicht nur Bundesbehörden, sondern auch Landesbehörden und Verfassungsschutzstellen leichter auf die vorgesehenen Sicherungsinstrumente zugreifen können.Die Rückkehr eines alten StreitthemasDie Debatte berührt damit erneut einen Themenkomplex, der Deutschland seit Jahren beschäftigt. Bereits 2015 wurde eine umfassende Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Diese scheiterte jedoch letztlich an europarechtlichen Vorgaben und mehreren Gerichtsentscheidungen.Wie umstritten digitale Ermittlungsbefugnisse weiterhin sind, zeigte sich zuletzt auch bei anderen Gesetzesvorhaben. Erst vor wenigen Monaten berichteten wir über die geplanten Maßnahmen gegen Deepfake-Pornografie. Auch dort argumentiert die Bundesregierung mit Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Tätern im Netz. Die nun vorgeschlagene IP-Adressspeicherung könnte künftig auch bei solchen Delikten eine größere Rolle spielen.The post Bundesregierung: IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden first appeared on ifun.de.