29.06.2026 17.08Online seit heute, 17.08 UhrDie Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat die als „Verhaltenskodex“ für Gutachterinnen und Gutachter angekündigten Vorgaben fixiert. Der PVA-Verwaltungsrat beschloss heute eine verbindliche „Richtlinie für medizinische Begutachtungen“, so die PVA in einer Aussendung.Damit würden „zentrale Qualitätsstandards“ in einem „österreichweit einheitlichen und verbindlichen Regelwerk“ festgelegt, hieß es. Der Beschluss ist die Folge monatelanger, teils scharfer Kritik an den Begutachtungen.Medizinische Begutachtungen hätten „weitreichende Auswirkungen auf die Lebenssituation der Versicherten“, erklärte die Pensionsversicherungsanstalt in ihrer Pressemitteilung. Daher seien „fachliche Qualität, Objektivität, Transparenz und ein respektvoller Umgang“ mit den Betroffenen „umso wichtiger“.Individuelle Bedürfnisse „werden berücksichtigt“Die Richtlinie sei in einem „breit angelegten Prozess mit allen Verantwortlichen innerhalb der Pensionsversicherung erarbeitet“ worden und gelte österreichweit ab 1. September. Zum Inhalt der Richtlinie hieß es, diese definiere „Standards für Kommunikation, Transparenz, fachliche Qualität, Fortbildung und Zusammenarbeit“.Sie gelte für alle bei der Pensionsversicherung angestellten sowie für alle im Auftrag der PVA tätigen Gutachterinnen und Gutachter. Versicherte erhielten „ausreichend Gelegenheit, ihre persönliche Situation darzustellen“. Gutachterinnen und Gutachter „erläutern den Zweck der Begutachtung sowie den Ablauf der Untersuchung in verständlicher Form“. Individuelle Bedürfnisse und Belastungssituationen „werden berücksichtigt“.Rechtsanspruch auf VertrauenspersonZudem verwies man auf den Rechtsanspruch der Mitnahme einer Vertrauensperson ab 1. September. Betont wurde seitens der PVA auch, dass Gutachterinnen und Gutachter den gesetzlichen Auftrag hätten, ihre Beurteilungen „ausschließlich auf Basis objektivierbarer medizinischer Grundlagen“ vorzunehmen. Auch unterstreiche die Richtlinie die Bedeutung laufender fachlicher Weiterbildung.Kritik an BegutachtungspraxisDie PVA sah sich wegen ihrer Begutachtungspraxis seit über einem Jahr vermehrt mit Kritik konfrontiert. Im Mai des Vorjahres wies etwa eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier auf Missstände im Bereich von Post-Covid- und ME/CFS-Betroffenen hin.Erneut für Kritik sorgte im März eine von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebene Studie: Die Rede war von als „wenig“ oder „gar nicht“ respektvoll empfundenen PVA-Begutachtungen, „kasernenartigem Ton“ bis hin zu „Anschreien“ und Simulationsvorwürfen.