PVA beschließt „verbindliche Richtlinien“

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Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat die als „Verhaltenskodex“ für Gutachterinnen und Gutachter angekündigten Vorgaben fixiert. Der PVA-Verwaltungsrat beschloss am Montag eine verbindliche „Richtlinie für medizinische Begutachtungen“, so die PVA in einer Aussendung. Damit würden „zentrale Qualitätsstandards“ in einem „österreichweit einheitlichen und verbindlichen Regelwerk“ festgelegt, hieß es. Der Beschluss ist die Folge monatelanger, teils scharfer Kritik an den Begutachtungen.