11.10.2026 06.34Online seit heute, 6.34 UhrGymnasien sollen in Zukunft auch eine AHS-Sonderform für Hochbegabte einrichten können: Kinder und Jugendliche mit „besonderem Begabungs- und Leistungspotenzial“ sollen dort innerhalb von drei Jahren die Unterstufe abschließen können und mit einem angepassten pädagogischen Angebot bis zur Matura kommen. Bisher gab es dazu nur Schulversuche, Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) will die AHS für Hochbegabte nun als Sonderform ins Regelschulwesen überführen.AHS-Sonderformen gibt es derzeit für Berufstätige, als (Real)Gymnasium mit Musik-, Sport- oder Englischschwerpunkt oder als Werkschulheim, wo man zusätzlich ein Handwerk erlernt. Laut einem aktuellen Gesetzesentwurf (Begutachtungsfrist bis 4. November) soll nun mit der „Allgemeinbildenden höheren Schule für Hochbegabte“ ab Herbst 2027 eine vierte Sonderform dazukommen. Bis 2030 sind laut wirkungsorientierter Folgenabschätzung vier AHS für Hochbegabte geplant, wobei die Sonderform nur in Form einzelner Klassen an einem schon bestehenden Standort angeboten werden kann und der Lehrplan so gestaltet sein muss, dass am Schluss die Reifeprüfung des Gymnasiums oder Realgymnasiums abgelegt werden kann.Das soll sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler, die doch nicht mit den erhöhten Anforderungen zurechtkommen und nicht in der Sonderform bleiben können oder wollen, in eine reguläre Klasse ihrer gewohnten Schule wechseln können. Eine Klassenwiederholung ist in der Sonderform für Hochbegabte bis auf wenige Ausnahmen (Erkrankung, Unfall, höhere Gewalt) nicht möglich.