08.10.2026 13.32Online seit heute, 13.32 UhrDer Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute entschieden, dass verschlüsselte Chatnachrichten, die ausländische Behörden geknackt und den österreichischen Partnern weitergegeben haben, hierzulande als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen.Das gilt, obwohl die besagte Ermittlungsmethode den heimischen Behörden rechtlich untersagt ist. Der VfGH wies somit Anträge von drei wegen Suchtgifthandels nicht rechtskräftig verurteilten Personen ab, wie es hieß.Anwälte verwiesen auf Verbot von „Bundestrojaner“Ihre Anwälte argumentierten, dass inländische Regeln – darunter auch das VfGH-Urteil zum „Bundestrojaner“ – über den Umweg der ausländischen Behörden umgangen würden. Die Gegenseite nahmen in dem VfGH-Verfahren Regierungsbeamte ein.Sie argumentierten, dass ein Verbot, solche Beweise vor Gericht zu verwenden, große „Probleme für die Strafverfolgungsbehörden“ bedeuten würde und Österreich den Ruf riskiere, ein „sicherer Hafen für schwere Verbrecher“ zu sein.Beweise durch Folter nicht gültigAus verfassungsrechtlichen, insbesondere grundrechtlichen Aspekten könnten manche durch ausländische Behörden ermittelten Beweise in Österreich trotzdem nicht verwendet werden. Als Beispiel brachte der VfGH Beweise vor, die durch Folter, Zwang zur Selbstbezichtigung oder Anstiftung zur Straftat durch staatliche Organe gewonnen wurden.