08.10.2026 16.39Online seit heute, 16.39 UhrDer Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine Anfechtung des 2024 neu eingeführten ORF-Beitrages zurückgewiesen. Man sehe „keinen Verstoß gegen das EU-Beihilfenverbot durch Umgestaltung der ORF-Finanzierung“, wie der VwGH heute per Aussendung mitteilte.Die Umstellung der gerätegekoppelten GIS-Gebühr auf einen ORF-Beitrag durch die damalige Bundesregierung (ÖVP, Grüne) Anfang 2024 hatte zahlreiche von Privatpersonen angestrengte Beschwerdeverfahren nach sich gezogen. Die nun vom VwGH getroffene Entscheidung betrifft außerordentliche Revisionen.Bereits im Vorjahr bestätigte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Zulässigkeit der Abgabe. Anlass war eine Beschwerde, die vorbrachte, es sei gleichheitswidrig, dass auch Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, den Beitrag in Höhe von 15,30 Euro pro Monat zu zahlen haben.Der VfGH wies das Anfang Juli 2025 zurück. Wie der VwGH nun mitteilte, habe man sich der Auslegung des Verfassungsgerichtes angeschlossen und die „Rüge des Revisionswerbers verworfen“.