E-Mobilität: Tesla setzt auf V2H, Urteil stärkt Lade-Roaming

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Zwei Meldungen aus dem Bereich Elektromobilität sind einen genaueren Blick wert. Tesla erweitert seine Powershare-Funktion erstmals auf Model 3 und Model Y und erlaubt damit die Nutzung des Fahrzeugakkus als Stromquelle für das Eigenheim. In Deutschland könnte derweil ein neues Gerichtsurteil Bewegung in die teilweise erheblichen Preisunterschiede beim öffentlichen Laden bringen.Model 3 und Model Y versorgen das HausTesla erweitert Powershare Home Backup, das bislang vor allem mit dem Cybertruck verbunden war. Neu bestellte Model 3 und Model Y können ihre Energie künftig bei einem Stromausfall zurück ins Haus speisen. Tesla spricht bei den Standardversionen von bis zu zwei Tagen zusätzlicher Notstromversorgung, Premium- und Performance-Modelle sollen mehr als zwei Tage schaffen.Voraussetzung ist zunächst eine Powerwall 3 sowie ein kompatibler Wall Connector. Unterstützung für Powerwall 2 und Powerwall+ soll folgen. Alle in den USA oder Puerto Rico ab dem 1. Oktober bestellten Model 3 und Model Y besitzen die notwendige Hardware. Bei älteren Fahrzeugen lässt sich unter „Software“ und „Zusätzliche Fahrzeuginformationen“ prüfen, ob Powershare unterstützt wird.Deutschland muss noch wartenFür deutsche Tesla-Fahrer bringt die Ankündigung vorerst allerdings nichts. Die neue Funktion ist zunächst auf die USA und Puerto Rico beschränkt. Auch echtes Vehicle-to-Grid, bei dem der Fahrzeugakku zur Stabilisierung des öffentlichen Stromnetzes eingesetzt werden kann, bleibt aktuell dem Cybertruck vorbehalten.Gericht nimmt Roaming-Aufschläge ins VisierDirektere Auswirkungen auf den deutschen Markt könnte ein Urteil des Landgerichts München I haben. Digital Charging Solutions (DCS), unter anderem Betreiber der Ladedienste von BMW und Mercedes-Benz, hatte gegen EWE Go wegen unterschiedlicher Ladepreise geklagt.Zum Stichtag zahlten direkte EWE-Go-Kunden 52 Cent pro Kilowattstunde, während DCS als Roaming-Anbieter 83,7 Cent berechnet wurden. Hinzu kam eine separate Blockiergebühr. Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der europäischen AFIR-Verordnung und gab DCS in den entscheidenden Punkten recht.Demnach dürfen Betreiber Mobilitätsdienstleister nicht ohne sachliche Rechtfertigung schlechterstellen als ihre eigenen Vertragskunden. Das könnte über den konkreten Streit hinaus Bedeutung gewinnen. Die teils schwer nachvollziehbaren Preise an öffentlichen Ladesäulen beschäftigen uns schon länger. Bis sich für Fahrer tatsächlich etwas ändert, dürfte es allerdings dauern: Das Urteil vom 6. Oktober ist noch nicht rechtskräftig.★ ifun.de bei Google bevorzugen ★Der Beitrag E-Mobilität: Tesla setzt auf V2H, Urteil stärkt Lade-Roaming wurde zuerst auf ifun.de veröffentlicht.