26.05.2026 19.47Online seit heute, 19.47 UhrAußenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) hat ein medienrechtliches Verfahren gegen die FPÖ vor dem Wiener Straflandesgericht in erster Instanz gewonnen. Dabei ging es um Aussagen der Freiheitlichen, wonach die NEOS-Obfrau mit „Geldkoffern“ in die Ukraine reise, um Steuergeld in bar zu übergeben, was von den Freiheitlichen auf ihrer Website verbreitet wurde.Wie NEOS heute berichtete, wurde am Landesgericht für Strafsachen in Wien dem medienrechtlichen Antrag stattgegeben. Die FPÖ muss u.a. eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zahlen und die entsprechende Behauptung auf der Website löschen. Meinl-Reisinger will die Entschädigung an den gemeinnützigen Verein „kleine herzen“ spenden, der ukrainische Kinder unterstützt.Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Zivilrechtliche Verfahren gegen die FPÖ und gegen Generalsekretär Christian Hafenecker auf Unterlassung und Widerruf sind noch anhängig. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.