Staatsanwaltschaft beruft wegen Strafhöhe in Ott-Prozess

Wait 5 sec.

26.05.2026 13.31Online seit heute, 13.31 UhrDie Staatsanwaltschaft Wien hat heute gegen das letzte Woche gesprochene Urteil im Prozess gegen den Ex-Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, Berufung wegen der Strafhöhe eingelegt.Obwohl diese mit vier Jahren und einem Monat nahe an der Höchstgrenze des Strafrahmens für Spionage liegt, der maximal fünf Jahre Haft vorsieht, ist die Strafe der Behörde zu niedrig.Gegen Ott wurde in einem intensiven Prozess seit Ende Jänner verhandelt. Vergangene Woche befand ihn ein Geschworenengericht am Wiener Straflandesgericht einstimmig der Spionage und des Amtsmissbrauchs schuldig.An sich hätte der aus drei Berufsrichtern und acht Geschworenen bestehende Schwurgerichtshof über Ott sogar vier Jahre und fünf Monate verhängt; vier Monate wurden bei der Strafzumessung aufgrund der überlangen Verfahrensdauer in Abzug gebracht. Außerdem wurde im Urteil ausdrücklich festgehalten, dass ein elektronisch überwachter Hausarrest für die Dauer von 20 Monaten nicht in Betracht kommt.Seine Verteidigerin Anna Mair sagte in einer ersten Reaktion, die Strafhöhe habe sie „durchaus überrascht“. Es sei „absolut nicht nachvollziehbar, dass ein bisher Unbescholtener fast die Höchststrafe bekommt“, meinte Mair am Mittwochabend. Sie legte noch im Gerichtssaal Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.