Mit dem – nicht rechtskräftigen – Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom gestrigen Montag, der es dem niedersächsischen Landesverfassungsschutz erlaubt, die Landes-AfD vorläufig zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochzustufen, hat die Justiz sich wieder einmal zum Erfüllungsgehilfen der Politik gemacht. Ein von der Partei eingereichter Eilantrag dagegen wurde abgewiesen. Die Voraussetzungen für eine Hochstufung der […]