Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat auf die Beschwerde des Christopher Street Day Dresden e. V. angeordnet, dass die Veranstaltung CSD Dresden 2026 vorläufig als Versammlung einzustufen ist. Es hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen das Gegenteil feststellenden Bescheid der Landeshauptstadt Dresden angeordnet. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zuvor noch abgelehnt. […]Der Beitrag Der Christopher Street Day Dresden 2026 ist vorläufig als Versammlung einzustufen erschien zuerst auf Leipziger Zeitung.